Wie erhalten Sie Alltagsbegleitung?

Die Leistungen einer Alltagsbegleitung können über die Pflegeversicherung für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45b SGB XI in Anspruch genommen werden.

Um die Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag bei Ihrer Pflegekasse/Krankenkasse  gestellt werden. Die Beurteilung ob im Einzelfall eine entsprechende Einschränkung vorliegt, nimmt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) vor.

Der Zuschuss für die Betreuungs-/Entlastungsleistung beträgt monatlich 125 € und steht dem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad I zu.

Der zusätzliche Betreuungs-/Entlastungsbetrag wird unabhängig von den anderen Leistungen ab Pflegegrad II zusätzlich zum Pflegegeld oder Sachleistung gewährt, er wird aber nicht an den Betroffenen ausgezahlt, sondern von der Pflegekasse direkt  mit den anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag abgerechnet. Zusätzlich können auch Betreuungsleistungen im Sinne der Verhinderungspflege und seit dem 1. Januar 2015 40% der Sachleistungen – soweit eine Pflegestufe vorliegt – in Anspruch genommen werden.